Allgemeine Informationen

Krankmeldung bis 8:15 Uhr!

Im Falle einer Erkrankung muss Ihr Kind über den Schulmanager bis spätestens 8.00 Uhrentschuldigt sein. Im Notfall können Sie Ihr Kind auch telefonisch entschuldigen. Um sicher zu gehen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist, müssen wir bei unentschuldigten Kindern Nachforschungen anstellen. Wenn wir die Eltern nicht erreichen, kontaktieren wir die Polizei! Dies ist ein erheblicher Aufwand für alle Beteiligten. 

Krankmeldungen in der Happurger Straße:
telefonisch 09151/3448 oder per Fax 09151 / 72263.

Krankmeldungen in Altensittenbach:
telefonisch 09151/95921 oder per Fax 09151 / 866751

Krankheiten/ Kopfläuse 

Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte lassen Sie Ihr Kind bei Erkältungssymptomen zuhause und melden Sie uns dies. Dafür bedanken wir uns im Namen der ganzen Schulfamilie. Zusätzlich gehört es zu den Pflichten der Eltern ansteckende Krankheiten umgehend der Schule zu melden (z.B. Windpocken, Scharlach,…)! Sollten ansteckende Krankheiten gehäuft auftreten, müssen wir zusammen mit dem Gesundheitsamt geeignete Maßnahmen empfehlen bzw. ergreifen. Meldung unbedingt auch bei Kopfläusen!

Betreuung bei Unterrichtsausfall

Sollte durch Erkrankung einer Lehrkraft verkürzter Unterricht stattfinden und Ihr Kind nicht zu Hause betreut werden können, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind in der Schule zu betreuen.

Bei Hitzefrei ist diese Betreuung nicht immer möglich.

Verletzungsgefahr im Sportunterricht

Unser Versicherer (KUVB) verpflichtet uns unter anderem das Tragen von Uhren und Schmuck im Sportunterricht zu verbieten. Auch Ohrstecker müssen entweder herausgenommen oder zuhause mit Pflaster oder Tape vollständig abgeklebt werden. Dies geschieht zum Wohl Ihres Kindes. Bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft auch rechtzeitig, wenn eine Krankheit nur einen eingeschränkten Sport- oder Schwimmunterricht erlaubt. Bei allen Schulunfällen, die sich im Schulbereich, bei Schulveranstaltungen oder auf dem Schulweg ereignen, ist Ihr Kind bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern versichert. Schulunfälle müssen im Sekretariat bei Frau Ertel gemeldet werden. Dem behandelnden Arzt muss mitgeteilt werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

Beurlaubung 

Grundsätzlich können Schüler nur in dringenden Fällen auf schriftlichen Antrag der Eltern eine Beurlaubung vom Unterricht erhalten. Private Reisen (z. B. vor und nach den Ferien) zählen nicht zu den „wichtigen“ Gründen, nach denen die Schulordnung eine Befreiung zulässt. Zuwiderhandlungen werden seitens des Landratsamtes mit einem Bußgeld belegt. 

Aktuelle Informationen zum Download