Rädlesmarkt GS Hersbruck

Der Rädlesmarkt der Grete Schickedanz Grundschule Hersbruck findet jedes Jahr im Frühjahr statt. Dort können Fahrräder, Fahrradzubehör, wie Helme, Anhänger, aber auch Rollerskates, Bobbycars, Roller usw. von Privat an Privat verkauft werden.

Der Veranstalter des Rädlesmarkts ist der Elternbeirat der Grundschule. Er wird von ihm und den von ihm bestimmten Helfern durchgeführt. Hierbei ist uns wichtig, dass Käufer, sowie Verkäufer eine organisierte Möglichkeit bekommen Dinge, die von der einen Seite gebraucht und von der anderen Seite nicht mehr gebraucht werden, einfach und unkompliziert zu vermitteln. Dies schont unsere Ressourcen und unsere Geldbeutel.

Die verkauften Sachen sollen die wertig und vor allem sicher sein, damit niemand zu Schaden kommt. Dafür gibt es eine Kontrolle der abgegebenen Waren durch die Helfer. Es ist auch möglich Dinge mit Defekten zu veräußern, die von den Verkäufern vorher angegeben werden. Die Verkäufer sind beim Verkauf nicht anwesend. Es gilt daher „Gekauft, wie gesehen“. Zusätzlich besteht die Möglichkeit alles vom Sozialen RadHaus und Diakonie NAH e. V. in Hersbruck prüfen zu lassen, die auch bei Bedarf Reparaturen durchführen können.

Die Preise werden von den Verkäufern festgelegt und sind nicht verhandelbar. Der Elternbeirat der Grundschule behält 20 % des Kaufpreises ein, die für die Grundschule verwendet werden. Das Soziale RadHaus und Diakonie NAH e. V. nimmt Bewertungen und Reparaturen gegen eine entsprechende Spende gerne entgegen.

Wie läuft der Rädlesmarkt ab?

Vormittags können Verkäufer ihre Waren abgeben. Diese werden durch den Veranstalter und den Helfern aufgenommen und registriert. Am Nachmittag können die angelieferten Waren von den Käufern begutachtet und gekauft werden. Nachdem der Verkauf abgeschlossen wurde, können die Verkäufer ihren Anteil und die nicht verkaufte Ware abholen. Nicht abgeholte Ware geht nach Schluss der Abholung als Spende an das Soziale RadHaus und Diakonie NAH e. V. Es besteht auch die Möglichkeit die Einnahmen, oder einen Teil davon an das Soziale RadHaus und Diakonie NAH e. V. zu spenden.

Zeitplan

10 – 12 Uhr

 

Warenannahme

Verkäufer können die Waren beim Veranstalter abgeben und diese werden registriert.
13 – 15 Uhr

 

Verkauf

Käufer können in dieser Zeit die Waren begutachten, kaufen und direkt mitnehmen.
15 – 16 Uhr

 

Abholung

Die Verkäufer können hier nicht verkaufte Ware und den Erlös der Verkäufe abholen.

Was kann alles abgegeben werden?

Grundsätzlich gilt: Alles, was Räder hat und drumrum. Das heißt

  • Fahrräder: Fahrräder, E-Bikes, Fahrradanhänger, Lastenräder
  • Spielzeuge: Roller, Dreiräder, Kinderwägen, Bobbycars, Rollschuhe / Inliner, Skateboards, Longboards usw.
  • Zubehör: Zusätzlich auch alles an Zubehör, wie Luftpumpen, Helme, Knieschoner, usw.

Diese Liste ist nicht vollständig, da es einfach zu viele Varianten gibt. Grundsätzlich gilt: Die Fahrzeuge sollten mit eigener Körperkraft bewegt werden, das heißt keine motorisierten Gefährte, wie Mofas usw.

Über die Annahme entscheiden in letzter Instanz die Helfer vor Ort. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir es annehmen, können Sie auch einfach vorher eine Anfrage an elternbeirat2023.2024@gmail.com stellen. Wir versuchen dies schnellstmöglich zu klären und geben das dann an die Gutachter weiter. Somit können Sie sicher sein, dass die Sachen auch angenommen werden.

Was gibt es für Regeln?

Damit alles reibungslos ablaufen kann braucht es (leider) ein paar Regeln. Um allen gerecht zu werden, haben wir diese hier transparent aufgelistet.

Für Käufer

  1. Die Ware ist „Gekauft wie gesehen“. Es gibt keine Gewährleistung durch die Verkäufer. Der Veranstalter übernimmt ebenfalls keine Gewährleistung für defekte Ware.
  2. Es kann ausschließlich mit Bargeld vor Ort bezahlt werden. Der offene Betrag muss sofort und in vollem Umfang beglichen werden. Das Wechselgeld ist sofort nachzuzählen. Spätere Reklamationen können nicht angenommen werden.
  3. Die Preise werden vom Verkäufer festgelegt und sind nicht verhandelbar.
  4. Werden die angebotenen Waren vom Käufer beschädigt, so müssen diese Waren zum angegebenen Kaufpreis abgenommen werden.
  5. Jeglicher Diebstahl, oder auch der Versuch, wird umgehend zur Anzeige gebracht.
  6. Der Veranstalter behält es sich vor, bei Missachtung von geltenden Umgangsregeln einen Platzverweis und Ausschluss der Veranstaltung zu erteilen.

Für Verkäufer

  1. Abgegebene Waren werden vom Veranstalter geprüft. Es besteht kein Anrecht auf Annahme; diese obliegt allein dem Urteil der Kontrollierenden.
  2. Defekte sind bei der Abgabe mitzuteilen und auf dem Verkaufsschild zu notieren. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, unzureichende und unsichere Waren nicht anzunehmen. Das Urteil obliegt den Zuständigen vor Ort.
  3. Der Verkauf ist von Privat an Privat. Gewerbliche Abgaben sind nicht möglich. Natürlich ist es jedoch auch einschlägigen Gewerbetreibenden erlaubt privat zu verkaufen.
  4. Verkäufern ist es während der Verkaufsphase nicht gestattet Verkaufsgespräche zu führen. Verkäufer dürfen jedoch auch selbst als Käufer teilnehmen und Waren kaufen.
  5. Der Veranstalter ist für Schäden oder den Verlust von Waren durch Diebstahl, etc. nicht haftbar.
  6. Bei Abholung ist der ausgezahlte Betrag sofort zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht angenommen werden.
  7. Nicht abgeholte bereitgestellte Ware durch den Verkäufer oder nicht abgeholte Einnahmen des Verkäufers gehen an das Soziale RadHaus und Diakonie NAH e. V.

Wir hoffen, dass diese klaren Regelungen allen Beteiligten einen schönen Rädlesmarkt ermöglichen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen Sie werden fündig und gefunden. Über Rückmeldung wären wir auch sehr dankbar. Diese können Sie uns unter elternbeirat2023.2024@gmail.com zukommen lassen.

Wir wünschen allen einen schönen Rädlesmarkt.

Ihr Elternbeirat i.V. die 1. Vorsitzende Tuhce Walter